Zutritt zum Rathaus der VG Furth nur nach Terminvereinbarung!
Öffnungszeiten Rathaus
Mo. – Fr. 8.00 – 12.00 Uhr
Do. auch 13.30 – 18.00 Uhr
Notrufnummern im Landskreis Landshut
Polizei | 110 |
Feuerwehr | 112 |
Rettungsdienst/ Notarzt | 112 |
Giftnotruf | 089/19 240 |
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Bauleitplanung
Der Gemeinderat der Gemeinde Obersüßbach hat in seiner Sitzung vom 12.01.2021 den vorliegenden Entwurf des Bebauungsplans „Am Weinberg“ mit Begründung und integriertem Grünordnungsplan gebilligt. Der Bebauungsplan soll nach den Vorschriften des § 13 b Baugesetzbuch (BauGB) aufgestellt werden.
Der o.g. Bebauungsplan „Am Weinberg“ mit Grünordnung wird den beteiligten Behörden zur Stellungnahme zugesandt und gleichzeitig für die Bürgerbeteiligung ausgelegt.
Die öffentliche Auslegung der Planunterlagen erfolgt in der Zeit vom 22.02.2021 bis einschließlich 02.04.2021 im Rathaus der Verwaltungsgemeinschaft Furth, 84095 Furth, Am Rathaus 6, auf ZiNr. 16 (Bauamt) I. Stock. Die Unterlagen können zu den Öffnungszeiten (Montag bis Freitag von 08:00 Uhr – 12:00 Uhr sowie Donnerstag zusätzlich von 13:30 Uhr – 18:00 Uhr) von jedermann nach vorheriger telefonischer Anmeldung eingesehen werden. Gesonderte Termine außerhalb der Öffnungszeiten können im Einzelfall vereinbart werden.
Während dieser Auslegungsfrist können von jedermann Bedenken und Anregungen (schriftlich oder zur Niederschrift) zu der Bauleitplanung vorgebracht werden.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Bebauungsplan Am Weinberg
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