Obersüßbach
Donnerstag, 05. November 2015

Verhalten beim Verbrennen strohiger Abfälle

Richtigstellung - Fehlmeldung Gemeindeblatt 09/2015

In dem Gemeindeblatt 09/2015 wurden Sie über die Vorgehensweise beim Verbrennen von Reisig im Wald informiert. Hierbei ist uns ein leider Fehler unterlaufen. Sie wurden irrtüm­licherweise gebeten das Verbrennen dem zuständigen Feuerwehkommandanten zu melden.
Die korrekte Vorgehens­weise ist es im Vorfeld mit dem Formblatt "Anzeige des Verbrennens strohiger Abfälle“ den Verbrennungstermin über die Gemeinde an das Landratsamt Landshut anzukündigen. So werden alle dafür zuständigen Stellen informiert.

Sie finden das Formblatt zukünftig unter www.vg-furth.de unter der Rubrik "Bürgerservice" oder Sie können es sich auch direkt im Meldeamt des Rathauses oder im Landratsamt abholen.

Bitte beachten Sie stets die für die Verbrennung von strohigen Abfällen vorgeschriebenen Auflagen.